Dialog

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Gerichtsfeste Anerkennung der von der Bundesnetzagentur angebotenen Breitband-Geschwindigkeitstests

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Unterstützende 61 in Deutschland

Sammlung beendet

61 Unterstützende 61 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die von der Bundesnetzagentur angebotenen Breitband-Geschwindigkeitstests als gerichtsfest zu akzeptieren.

Begründung

Noch am 01.12.2016 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt beschlossen, je nach dem Internet-Provider verpflichtet sind, in Zukunft Verbraucher umfassender und übersichtlicher über die Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit zu informieren, bzw. da in der Praxis die gemessene Übertragungsgeschwindigkeiten zum Nachteil vieler Verbrauchern von den Angaben der Internet-Provider abweichten, müssten diese damals zur Maximalgeschwindigkeit zusätzlich die minimale und die durchschnittlich zu erwartende Datenrate ausweisen. Der damalige Antrag einer politischen Partei bzgl. Bußgeldern gegenüber Providern, seitens welchen die Geschwindigkeitsangaben leere Versprechungen bleiben, war im Bundestag gescheitert. Unterdessen (nach dem das o. g. Gesetz beschlossen wurde) erwartete Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, dass die Anbieter dank dem Speed-Test— unter der Adresse https://www.breitbandmessung.de— unter erheblichem Druck stehen würden und somit ihre Geschwindigkeitsversprechen einhalten werden.Da derzeit Kunden sämtlicher Anbieter— je nach dem Jahresbericht Breitbandmessung 2016/2017 der Bundesnetzagentur— oft wie vor nicht nur die maximale, sondern auch die durchschnittliche Geschwindigkeit erreichen konnten, möge der Bundestag beschließen, die von der Bundesnetzagentur angebotene Messungen als gerichtsfest zu akzeptieren, ggf. ein Schadenersatz— bei schlechten Messergebnissen (insbesondere hiermit gemeint sind Ergebnisse, die eindeutig unter der nach dem Vertrag vorausgesetzten minimalen Datenrate zu sehen sind)— den Kunden seitens des Providers zu ermöglichen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-09-900-005826 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
    Telekommunikation, Post und
    Eisenbahnen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der von der Bundesnetzagentur angebotene
    Breitband-Geschwindigkeitstest als gerichtsfest anerkannt wird.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    Internetprovider nach dem Gesetz zur Förderung der Transparenz auf dem
    Telekommunikationsmarkt verpflichtet seien, Verbraucher umfassender... weiter

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