Reģions: Vācija

Bundespolizei - Kein Warenverkauf (für in Waffen umfunktionierbare Materialien) im Abflugbereich der Flughäfen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
64 Atbalstošs 64 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

64 Atbalstošs 64 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Auf Flughäfen darf im den Sicherheitskontrollen nachgelagerten Abflugbereich keine Ware angeboten werden, die sich in aus Glas oder anderen als Waffe umfunktionierbaren Materialien gefertigten Behältern befindet oder aus diesen Materialien besteht. Gleiches gilt für Bestecke und Geschirr an Bars etc. im gesicherten Bereich sowie das Catering in den Flugzeugen, soweit letzteres vom Deutschen Bundestag beeinflussbar ist.

Pamatojums

Es ist widersinnig, wenn man in der Sicherheitskontrolle eines Flughafens zum Teil kleinste Gegenstände, die ihrer Art (nicht unbedingt ihres konkreten Zustandes) wegen in die unzulässigen Reisegegenstandskategorien fallen, nicht mitführen darf, im Anschluss an die Kontrolle aber in den Shops z. T. Gegenstände (z. B. Parfumflaschen o. ä.) erwerben oder sich verschaffen kann, die - z.B. in Glasbruch zerschlagen - veritable Mord- oder Morddrohungswerkzeuge darstellen. Auch in den Flugzeugen wird Sekt o. Ä. z. T. in Glasbehältnissen bereitgestellt.

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Jaunumi

  • Pet 1-18-06-2191-019892

    Bundespolizei
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im Sicherheitsbereich der Flughäfen zukünftig keine
    Waren anzubieten, die sich in Behältern aus Glas oder anderen als Waffe nutzbaren
    Materialien befinden. Gleiches soll für Besteck und Geschirr im gesicherten Bereich
    sowie für Caterings in Luftfahrzeugen gelten.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es sei widersinnig,
    wenn bei der Sicherheitskontrolle eines Flughafens zum Teil kleinste Gegenstände,
    die wegen... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt