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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Auf Flughäfen darf im den Sicherheitskontrollen nachgelagerten Abflugbereich keine Ware angeboten werden, die sich in aus Glas oder anderen als Waffe umfunktionierbaren Materialien gefertigten Behältern befindet oder aus diesen Materialien besteht. Gleiches gilt für Bestecke und Geschirr an Bars etc. im gesicherten Bereich sowie das Catering in den Flugzeugen, soweit letzteres vom Deutschen Bundestag beeinflussbar ist.
Uzasadnienie
Es ist widersinnig, wenn man in der Sicherheitskontrolle eines Flughafens zum Teil kleinste Gegenstände, die ihrer Art (nicht unbedingt ihres konkreten Zustandes) wegen in die unzulässigen Reisegegenstandskategorien fallen, nicht mitführen darf, im Anschluss an die Kontrolle aber in den Shops z. T. Gegenstände (z. B. Parfumflaschen o. ä.) erwerben oder sich verschaffen kann, die - z.B. in Glasbruch zerschlagen - veritable Mord- oder Morddrohungswerkzeuge darstellen. Auch in den Flugzeugen wird Sekt o. Ä. z. T. in Glasbehältnissen bereitgestellt.
Link do petycji
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Ruszyła petycja:
30.03.2015
Petycja się kończy:
25.05.2015
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-18-06-2191-019892
Bundespolizei
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, im Sicherheitsbereich der Flughäfen zukünftig keine
Waren anzubieten, die sich in Behältern aus Glas oder anderen als Waffe nutzbaren
Materialien befinden. Gleiches soll für Besteck und Geschirr im gesicherten Bereich
sowie für Caterings in Luftfahrzeugen gelten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es sei widersinnig,
wenn bei der Sicherheitskontrolle eines Flughafens zum Teil kleinste Gegenstände,
die wegen... dalej