Neuigkeiten
-
Änderungen an der Petition
am 09.07.2025 -
Änderungen an der Petition
am 09.07.2025 -
Änderungen an der Petition
am 09.07.2025
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestags
Die Legalisierung von Cannabis hat für uns Cannabispatienten leider auch einige Nachteile mit sich gebracht. Ein besonders gravierender Aspekt ist das Hausrecht, das von Veranstaltern, Gastronomiebetrieben und anderen Freizeiteinrichtungen ausgeübt wird. Trotz eines gültigen Patientenausweises bleibt der Konsum von Cannabis in vielen dieser Einrichtungen untersagt. Diese Praxis führt zu einer erheblichen Diskriminierung und einer massiven Einschränkung unserer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Es ist für uns kaum nachvollziehbar, dass das Hausrecht an dieser Stelle über die Rechte von Patienten gestellt wird, die auf Cannabis angewiesen sind. Für uns stellt dies ein Scheitern der Inklusion dar, das den Prinzipien von Gleichberechtigung und Teilhabe widerspricht. Wir bitten daher die Verantwortlichen, das Hausrecht in einer Weise auszuüben, die auch die Bedürfnisse von Cannabispatienten berücksichtigt, und sich unserer Problematik bewusst zu werden.
Musik auf einem Open-Air-Festival genießen, eine Sauna besuchen, den Weihnachtsmarkt oder den Biergarten erleben – all das wird für uns zum Stressfaktor, weil das Hausrecht dort den medizinisch notwendigen Cannabiskonsum auch für Patienten untersagt. Damit wird uns in der Praxis der Zugang zu gesellschaftlichen Ereignissen verwehrt. Für viele von uns ist eine Teilnahme ohne medikamentöse Unterstützung schlicht nicht möglich.
Wir bitten daher um mehr Bewusstsein für diese Ungerechtigkeit.
Inklusion darf nicht an pauschalen Verboten scheitern. Nur wenn auch medizinischer Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit differenziert betrachtet wird, ist echte Teilhabe möglich.
Petition gestartet:
04.07.2025
Sammlung endet:
03.01.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Noch kein PRO Argument.
Das Zeug muss nicht geraucht werden. Auch der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken wird durch das Hausrecht geregelt. Keine fadenscheinigen Ausnahmeregeln.