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Änderungen an der Petition
am 09.07.2025 -
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am 09.07.2025 -
Änderungen an der Petition
am 09.07.2025
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestags
Die Legalisierung von Cannabis hat für uns Cannabispatienten leider auch einige Nachteile mit sich gebracht. Ein besonders gravierender Aspekt ist das Hausrecht, das von Veranstaltern, Gastronomiebetrieben und anderen Freizeiteinrichtungen ausgeübt wird. Trotz eines gültigen Patientenausweises bleibt der Konsum von Cannabis in vielen dieser Einrichtungen untersagt. Diese Praxis führt zu einer erheblichen Diskriminierung und einer massiven Einschränkung unserer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Es ist für uns kaum nachvollziehbar, dass das Hausrecht an dieser Stelle über die Rechte von Patienten gestellt wird, die auf Cannabis angewiesen sind. Für uns stellt dies ein Scheitern der Inklusion dar, das den Prinzipien von Gleichberechtigung und Teilhabe widerspricht. Wir bitten daher die Verantwortlichen, das Hausrecht in einer Weise auszuüben, die auch die Bedürfnisse von Cannabispatienten berücksichtigt, und sich unserer Problematik bewusst zu werden.
Musik auf einem Open-Air-Festival genießen, eine Sauna besuchen, den Weihnachtsmarkt oder den Biergarten erleben – all das wird für uns zum Stressfaktor, weil das Hausrecht dort den medizinisch notwendigen Cannabiskonsum auch für Patienten untersagt. Damit wird uns in der Praxis der Zugang zu gesellschaftlichen Ereignissen verwehrt. Für viele von uns ist eine Teilnahme ohne medikamentöse Unterstützung schlicht nicht möglich.
Wir bitten daher um mehr Bewusstsein für diese Ungerechtigkeit.
Inklusion darf nicht an pauschalen Verboten scheitern. Nur wenn auch medizinischer Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit differenziert betrachtet wird, ist echte Teilhabe möglich.
Petition gestartet:
04.07.2025
Sammlung endet:
03.01.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Noch kein PRO Argument.
Das Zeug muss nicht geraucht werden. Auch der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken wird durch das Hausrecht geregelt. Keine fadenscheinigen Ausnahmeregeln.
Ich bin seit über 5 Jahren Cannabis-Schmerzpatient und habe allergische Reaktionen auf Ibuprofen und Diclofenac. Opiate sind mir zu stark, so dass Cannabis DAS Medikament der Wahl ist. Seit vor 3 Jahren mein Hausarzt in Rente ging suche ich (immer noch) nach einem verschribungswilligen Arzt in der Umgebung. Leider bin ich innerhalb eines Umkreis von etwa 20 km nicht fündig geworden. Eine weitere Anfahrt halte ich für nicht zumutbar. Die (von Frau Warken vorgebrachten) Argumente gegen Telemedezin kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe bei novomed stets den selben Arzt und MUSS bei jedem 2. Rezept an einer ca. 15-Minütige Videosprechstunde teilnehmen. Auch meine Apotheke vor Ort weigert sich meine Rezepte einzulösen. Mein Cannabisrezept bekomme ich von der Helios-Apotheke (Entfernung ca. 35km) zugesandt. Auch hier halte ich Selbstabholung für nicht zumutbar. Auch das geplante Verbot von Blüten halte ich für schlecht durchdacht. Gerade bei Schmerzattacken und Tourette hilft die Einnahme mittels Vaporizer über die Lunge in Sekundenschnelle, während oral eingenommene Extrakte über den Verdauungstrakt mindestens 20 Minuten brauchen bis eine Wirkung eintritt. Zudem sind Wirkdauer und -stärke bei oraler Einnahme unberechenbar, was das Führen von Kraftfahrzeugen und die Bedienung mancher Maschinen betreffen würde. Wie soll man dann noch zu einem nicht vorhanden Arzt bzw. die 70km zur Apotheke und zurück bewältigen?
Ich würde gestern nicht in eine städtische Veranstaltung gelassen, nur weil ich Cannabis bei mir geführt habe. Trotz gültiger Rezeptkopien sowie auch dem schengener Formular zur Ausreise ins Ausland wurde mir der Eingang verweht.
War nicht das erste Mal, dass ich seit 2017 als Cannabispatient diskriminiert werde.
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ich wohne auf dem land und bekomme ohne online ärzte kein cannabis da unsere apotheken sehr klein sind und die das hier nicht führen.