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Coronabedingte Überbrückungshilfen für Studierende vereinfachen

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Wir fordern: Anpassung der Überbrückungshilfen für Studierende!

Für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, muss vom Bund ab dem 01.11. eine Soforthilfe ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung im Umfang 800 Euro für jeden monatlichen Antrag bereitgestellt werden.

Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird.

Selgitus

Viele Studierende haben versucht, die Überbrückungshilfen zu beantragen und haben dabei keine Hilfen erhalten, obwohl Sie alles über Monate offenlegen, sich also finanziell "nackt" machen mussten und es ohnehin fraglich ist, ob dies Datenschutzrechtlich konform ist.

Die ausführliche Begründung fällt in jedem Fall aus und es wird stets auf einen unzulänglichen F&A Block verwiesen.

Es besteht daher, im Gegensatz zu den Beantragenden keinerlei Transparenz des BMBF bzw. der Studentenwerke bezüglich der Ablehnungen.

Darüber hinaus wurde am 28.10.2020 ein weiteres Unterstützungspaket für Selbstständige und Unternehmer verschiedener Branchen verabschiedet, welcher diese - unkompliziert - unterstützen soll.

Gerade im Oktober ist die Überbrückungshilfe für Studierende ohnehin ausgelaufen, wobei ein weiterer Soft-Lockdown für November nun beschlossen wurde.

Für Studierende hat sich allerdings bisher kaum etwas geändert und viele müssen wieder Ihren kürzlich zurückerlangten Minijob, z.B. aus der Gastronomie aufgeben und andere haben bisher gar kein Job finden können, da die Situation es einfach nicht zulässt.

800 Euro pro Monat liegt sogar unter dem Bedarf der (DSW Sozialerhebung) Studierenden in Deutschland. Bisher wurden jedoch maximal 500 Euro ausgezahlt, was selbst in Zeiten der Pandemie zu wenig ist.

Wir schlagen daher vor, die Ausschüttung des Geldes nun unkomplizierter per Onlineantrag auszuführen, das Geld wirklich auszuzahlen und keine fadenscheinigen Ablehnungen mehr zuzulassen.

Das System muss bis spätestens 30.11 vollständig überarbeitet und funktionsfähig sein, sodass Studierende Ihre laufenden Kosten endlich bezahlen können und ggf. erhaltende Kredite oder Privatkredite zumindest auf Sicht wieder begleichen können.

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