DAs IFG muss auch für den Bundestag gelten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundestag

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss auch für den Deutschen Bundestag gelten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorinstanzlichen Urteile des Berliner VG und OVG Berlin-Brandenburg aufgehoben. Demnach haben wir Bürger doch kein Recht, in die Verwaltungsunterlagen des Deutschen Bundestages im Rahmen von Akteneinsichten nach dem IFG Einblick zu nehmen.

Begründung

Das Parteiengesetz schützt den Deutschen Bundestag vor Transparenz. Zwar hat der Bundestag ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen, meint jedoch das dies nicht für die Bundestagsverwaltung gilt. Nach zwei geownnenn Klagen vor den VG Berlin und OVG Berlin von abgeorndtenwatch urteilte nun 2020 das BVerwG 10 C 16/19 und 10 C 17/19 , dass das Parteiengesetz vorgeht. Bürger sollen sich mit Berichten des Bundestagspräsidenten zu frieden geben, da würde ja abschließend informiert.
Ich möchte als mündiger Bürger keine gefilterten Berichte der Regierung, sondern in die Originalvorgänge Einblick nehmen können. Transparenz sieht anders aus!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.02.2021
Sammlung endet: 11.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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