Datenschutz - Keine flächendeckenden Aufnahmen ("Streetview") ohne vorherige Erlaubnis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.918 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.918 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass es Unternehmen untersagt ist, in Deutschland ohne vorherige Zustimmung der jeweils Betroffenen flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten zu machen, um diese Fotos und Adressen anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten.

Begründung

Wie den Medien zu entnehmen ist, besteht die Absicht, auch in Deutschland flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten zu machen, um diese Fotos und Adressen anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten. Durch das auf diese Weise hergestellte Panorama wird die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigt. Die Behauptung, Autokennzeichen und Gesichter von Passanten würden unkenntlich gemacht, trifft so nicht zu. Der Hinweis, es würden nur Daten verarbeitet, die von jedermann wahrgenommen werden können, geht am Kern der Sache vorbei, weil es einen Unterschied darstellt, ob derartige Daten in einem Einzelfall wahrgenommen werden oder ob ein ganzes Land und seine Bürgerinnen und Bürger zu ausschließlich kommerziellen Zwecken flächendeckend ausgespäht werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.03.2010
Sammlung endet: 10.05.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-298-007151Datenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Schaffung von gesetzlichen Regelungen begehrt, die es
    Unternehmen untersagen, ohne vorherige Zustimmung der jeweils Betroffenen
    flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten zu machen, um diese
    anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten.
    Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition mit 1.918 Mitzeichnungen und
    63 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
    unterzogen werden. Es wird in diesem Zusammenhang um Verständnis dafür
    gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt,
    eine weltweit bekannte amerikanische Firma beabsichtige, auch in Deutschland
    flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten zu machen, um diese Fotos
    und Adressen anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten. Mit dem auf
    diese Weise hergestellten Panorama werde die Privatsphäre der Bürgerinnen und
    Bürger massiv beeinträchtigt. Die Behauptung des Unternehmens, Autokennzeichen
    und Gesichter von Passanten würden unkenntlich gemacht, sei unzutreffend. Auch
    gehe der Hinweis, es würden nur Daten verarbeitet, die ohnehin von jedermann
    wahrgenommen werden könnten, am Kern der Sache vorbei. Es stelle einen
    Unterschied dar, ob derartige Daten in einem Einzelfall wahrgenommen würden oder
    ob ein ganzes Land mit seinen Bewohnern zu ausschließlich kommerziellen
    Zwecken flächendeckend ausgespäht werde.

    Die amerikanische Firma habe mit diesen Aufnahmen und den über die WLAN-
    Netze in diesem Zusammenhang gewonnenen personenbezogenen Daten in
    Deutschland gegen den Datenschutz verstoßen und das Vertrauen der Bürger
    massiv missbraucht.
    Einzelne Petenten beschweren sich in ihren Eingaben auch über ungenügende
    Informationen der betreffenden amerikanischen Firma auf ihre Beschwerden.
    Im Ergebnis wird gefordert, dem Datenschutz in dieser Angelegenheit stärker
    Rechnung zu tragen und Einblicke in die Privatsphäre der Bürger auszuschließen.
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    zu der Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
    wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss misst dem Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert zu.
    Der Ausschuss stellt zunächst fest, dass die datenschutzrechtliche Bewertung der
    Aktivitäten entsprechender Firmen sowie die Ahndung etwaiger
    Datenschutzverstöße den Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz im
    nicht-öffentlichen Bereich obliegt (§ 38 Abs. 6 des Bundesdatenschutzgesetzes -
    BDSG - in Verbindung mit Landesrecht). Die obersten Aufsichtsbehörden für den
    Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben hierzu am 13./14. November 2008
    den Beschluss „Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten
    insbesondere im Internet“ gefasst, der nachfolgend wiedergegeben wird:
    „Bei digital erfassten Fotos von Gebäude- und Grundstücksansichten, die über
    Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem
    Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es
    sich in der Regel um personenbezogene Daten, deren Erhebung und Verarbeitung
    nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen ist. Die Erhebung, Speicherung
    und Bereitstellung zum Abruf ist nur zulässig, wenn nicht schutzwürdige Interessen
    der Betroffenen überwiegen. Bei der Beurteilung schutzwürdiger Interessen ist von
    Bedeutung, für welche Zwecke die Bilddaten verwendet werden können und an wen
    diese übermittelt bzw. wie diese veröffentlicht werden.
    Die obersten Aufsichtsbehörden sind sich einig, dass die Veröffentlichung von
    georeferenziert und systematisch bereitgestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn

    hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern erkennbar sind.
    Den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern ist zudem die Möglichkeit
    einzuräumen, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen und
    dadurch die Bereitstellung der Klarbilder zu unterbinden. Keine schutzwürdigen
    Interessen bestehen, wenn die Darstellung der Gebäude und Grundstücke so
    verschleiert bzw. abstrakt erfolgt, dass keine individuellen Eigenschaften mehr
    erkennbar sind. Um die Möglichkeit zum Widerspruch schon vor der ersten
    Erhebung zu eröffnen, sollte die geplante Datenerhebung mit einem Hinweis auf die
    Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden. Die
    Widerspruchsmöglichkeit muss selbstverständlich auch noch nach der
    Veröffentlichung bestehen.“
    Weiterhin merkt der Ausschuss an, dass zu der in der Petition angesprochenen
    Problematik am 20. September 2010 ein Spitzengespräch des Bundesministeriums
    des Innern (BMI) mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium für
    Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abgeordneten, Vertretern des
    Daten- und Verbraucherschutzes, Unternehmen und öffentlichen Stellen, die
    Geodaten verarbeiten, stattgefunden hat.
    Im Rahmen dieses Spitzengesprächs wurden seitens des BMI Eckpunkte vorgestellt,
    die darauf zielten, einerseits den in der Petition implizit angesprochenen Grundsatz
    der Panoramafreiheit zu bewahren und andererseits Persönlichkeitsrechte von
    Betroffenen, insbesondere bei Verknüpfungen und Veröffentlichungen im Internet,
    stärker zu schützen. Im Hinblick hierauf hatte sich die IKT-Branche verpflichtet, einen
    Datenschutzkodex zu erarbeiten.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass zwischenzeitlich im W ege der
    Selbstverpflichtung ein Datenschutzkodex für Geodatendienste ausgearbeitet und
    von wichtigen Vertretern der Geodatenbranche am 1. März 2011 unterzeichnet
    worden ist. Dieser Kodex umfasst die geschäftsmäßige Bereitstellung von Bild- und
    Filmmaterial, das bodengebunden erfasst wurde, im Internet. Die beteiligten
    Unternehmen verpflichten sich, für eventuell betroffene natürliche Personen eine
    zentrale Informations- und Widerspruchsstelle einzurichten und die Verwendung von
    Bildmaterial transparent zu handhaben. Der Kodex schreibt vor, dass bei dem im
    Internet verwendeten Material grundsätzlich alle Gesichter natürlicher Personen
    sowie Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden müssen. Betroffene natürliche
    Personen haben darüber hinaus das unbefristete Recht, die Unkenntlichmachung
    ihres Hauses, Kfz oder ihrer Person auf dem verwendeten Bildmaterial zu erwirken.

    Hierzu werden verschiedene Zugangswege (online und offline) über die zentrale
    Informations- und Widerspruchsstelle eröffnet.
    Der Datenschutzkodex für Geodatendienste kann auf der Internetseite des
    Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de eingesehen werden.
    In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss ferner auf ein am
    21. Februar 2011 durchgeführtes öffentliches Gespräch der Projektgruppe
    Datenschutz der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, an dem
    auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter
    Schaar, teilgenommen hat und in dem insbesondere Fragen der Einhaltung des
    Persönlichkeitsrechts intensiv beraten wurden. Das Protokoll der
    Projektgruppensitzung sowie der Fünfte Zwischenbericht der Enquete-Kommission
    „Internet und digitale Gesellschaft“ - Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
    (Drs. 17/8999) können über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages unter
    www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt werden.
    Die ursprünglichen Überlegungen der Bundesregierung zu dem Entwurf eines
    Gesetzes zur Verhinderung von schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht und
    zu Veröffentlichungen im Internet, dem sog. „Rote-Linie-Gesetz", werden nunmehr
    im Rahmen der Erörterungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine
    Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11 endgültig) vom 25. Januar 2012 auf
    europäischer Ebene einbezogen.
    In dem von der EU-Kommission vorgelegten Datenschutzpaket, das neben der
    Datenschutz-Grundverordnung aus einer Richtlinie für die polizeiliche und justizielle
    Informationsverarbeitung (KOM(2012) 10 endgültig vom 25. Januar 2012) besteht,
    sind Vorschläge wie technologischer Datenschutz (privacy by design),
    datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default), verbesserte
    Transparenz der Informationsverarbeitung und wirksame Sanktionsmechanismen bei
    Datenschutzverstößen, Zertifizierungsmechanismen für datenschutzgerechte
    Produkte und Dienstleistungen und die systematische Datenschutz-
    Folgenabschätzung (data protection impact assessment) integriert.
    Vor diesem Hintergrund bleibt zunächst abzuwarten, zu welchen Ergebnissen der
    Datenschutzkodex für Geodatendienste und die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
    führen werden.
    Soweit in einzelnen Petitionen die mangelhafte Reaktion entsprechender Firmen auf
    Kritik beanstandet wird, macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass

    diesbezüglich seitens des Deutschen Bundestages kein Einfluss genommen werden
    kann, da es sich hier um privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt.
    Nach den vorangegangenen Ausführungen hält es der Petitionsausschuss für
    sinnvoll, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Ausschuss empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
    entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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