Datenschutz - Offenlegung der Zusammensetzung des Score-Wertes der Schufa/Aufzeigen von Einflussmöglichkeiten durch Privatpersonen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
93 Unterstützende 93 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

93 Unterstützende 93 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zur Berechnung des sogenannten "Score"-Wertes der Schufa, offen gelegt wird, wie dieser sich zusammensetzt und wie man darauf als Privatperson ggf. Einfluss nehmen kann.Darüber hinaus soll beschlossen werden, wann ein Kreditinstitut konkret erneut die Daten abrufen kann - konkret soll definiert werden - wann ein Kreditinstitut die Daten erneut bspw. während eines Kunden-Vertragsverhältnisses sowie bei Beendigung abrufen darf.

Begründung

Viele Menschen erhalten keine Kredite - Wohnungen - Mobilfunkverträge und vieles mehr und wissen nicht, wie sich der Scorewert errechnet bzw. wie man auf diesen Einfluss nehmen kann.Selbst auf Nachfrage bei der Schufa erhält man keine konkreten Aussagen zu diesen Themen.Hier muss zukünftig mehr Transparenz für alle Beteiligten geschaffen werden, sodass jeder dieses System verstehen kann.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-06-298-002114 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird zum einen ein Gesetz gefordert, das Auskunfteien zur
    Offenlegung der im Rahmen der Berechnung des Score-Wertes berücksichtigten
    Kriterien verpflichtet. Zum anderen soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden,
    unter welchen Voraussetzungen ein Kreditinstitut die gespeicherten Daten während
    eines laufenden Vertragsverhältnisses sowie bei Beendigung erneut abrufen darf.

    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe... weiter

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