Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag
Es darf in Zukunft nicht sein, dass in Fragen des Denkmalschutzes die Untere Denkmalschutzbehörde einer Stadt, die im Bauamt angesiedelt ist, dem Landesamt für Denkmalpflege ohne weitere Einschaltung einer Behörde widersprechen kann, wenn der Bauwerber die Stadt selber ist. Das passt in ein Königreich Bayern.
Begründung
Im Rahmen der Genehmigung für die Inselhalle Lindau (Nobelpreisträger-Tagung) wurde im Bauvorbescheid (Bauherr Stadt Lindau) auch ein 4-geschossiges Parkhaus am Bodenseeufer genehmigt. Im Genehmigungsverfahren wurde das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Kultusministerium) am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme verlief für das Parkhaus negativ. Daraufhin hat sich die Untere Denkmalbehörde, angesiedelt im Bauamt der Stadt Lindau, entgegengesetzt geäußert. Der Bauvorbescheid wurde genehmigt.