61 allekirjoitukset
Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.
Vetoomus on osoitettu: Bayerischer Landtag
Es darf in Zukunft nicht sein, dass in Fragen des Denkmalschutzes die Untere Denkmalschutzbehörde einer Stadt, die im Bauamt angesiedelt ist, dem Landesamt für Denkmalpflege ohne weitere Einschaltung einer Behörde widersprechen kann, wenn der Bauwerber die Stadt selber ist. Das passt in ein Königreich Bayern.
Perustelut
Im Rahmen der Genehmigung für die Inselhalle Lindau (Nobelpreisträger-Tagung) wurde im Bauvorbescheid (Bauherr Stadt Lindau) auch ein 4-geschossiges Parkhaus am Bodenseeufer genehmigt. Im Genehmigungsverfahren wurde das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Kultusministerium) am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme verlief für das Parkhaus negativ. Daraufhin hat sich die Untere Denkmalbehörde, angesiedelt im Bauamt der Stadt Lindau, entgegengesetzt geäußert. Der Bauvorbescheid wurde genehmigt.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
16.02.2015
Vetoomus päättyy:
15.05.2015
Alueella:
Schwabenin hallintopiiri
Aihe:
Rakennus
Uutiset
-
Die Petition wurde eingereicht
ajankohtana 11.8.2015In den nächsten Tagen wird eine Popularklage gegen die soeben erfolgte Baugenehmigung eingereicht. Ich hoffe, das bay. Verfassungsgericht stellt sich hinter den Denkmalschutz.
Väittely
Ich wohne auf der Insel und wollte vor einigen Jahren sanieren und eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen. Der Tausch der alten Einscheibenfenster wurde Seitens des Bauamtes durch Auflagen nahezu unmöglich gemacht, mit Verweis auf den Schutz des Denkmalensembles Insel Lindau. Die Investition in Erneuerbare Energien ist für Insulaner komplett unmöglich, aus eben diesem Grund.Hier wird mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen!
Das Parkhaus ist die einzigste Option, Parkflächen im Stadtkern leer zu bekommen. Und damit wohl auch die einzigste Option irgendwann mal einen Autofreien Inselkern zu bekommen.