Région: Allemagne

Deutscher Bundestag - Einsehbarkeit (online) des offiziellen Wortlauts der UNO-Menschenrechtscharta auf Deutsch in der Bibliothek des DBT

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein offizieller Wortlaut der UNO-Menschenrechtscharta in Deutsch festgelegt wird, der in der Bibliothek des Bundestages jederzeit online einzusehen ist.

Raison

Der Bundestag ist der oberste Gesetzgeber alias Regulator der BRD. Er hat sicher zu stellen, dass in der BRD die UNO-Menschenrechtscharta ohne Wenn und Aber eingehalten wird.Daher ist es von Nöten, dassin der Politik auf allen Ebenen des politischen Handelns das klar ist. Von der Gesetzgebung des Bundestages bis hinab zu den kommunalen Parlamenten. Dazu gehört gemäß Artikel 1 GG ganz elementar der Text der UNO-Menschenrechtscharta, der eine sinninhaltlich korrekte Übersetzung des englischen Originaltextes zu sein hat. Und der muss jederzeit im Online-Dienst des Bundestages griffbereit sein.Bei meiner Recherche nach einer offiziellen deutschen Übersetzung der UNO-Menschenrechtscharta fand ich im Bundestagsarchiv leider nichts, schon gar keinen offiziellen Text der UNO-Menschenrechtscharta.Gemäß GG Artikel 1 ist die UNO-Menschenrechtscharta aber die Grundlage aller Gesetzgebung des Bundestages. Darum frage ich Sie, die Abgeordneten desBundestages, weiblich wie männlich: Warum wollen Sie die Bürgerinnen und die Bürger im Unklaren lassen, was in der BRD grundsätzlich zu gelten hat?

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détails de la pétition

Pétition lancée: 31/07/2016
Fin de la pétition: 06/10/2016
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 2-18-02-1101-034896

    Deutscher Bundestag


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
    ein "offizieller Wortlaut" der UNO-Menschenrechtscharta auf Deutsch online
    einsehbar ist.
    Zur Begründung führt der Petent aus, der Bundestag sei der oberste Gesetzgeber
    alias Regulator der BRD. Er habe sicherzustellen, dass in der BRD die UNO-
    Menschenrechtscharta ohne wenn und aber eingehalten wird. Damit sich alle
    Bürgerinnen und ... plus loin

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