Alueella: Saksa
Kuva vetoomuksesta Die Maklercourtage für Wohnungen oder Häuser soll derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat.
Asuminen

Die Maklercourtage für Wohnungen oder Häuser soll derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat.

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
42 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

42 Tukeva

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Wendet sich der zukünftige Mieter an einen Makler, eine Wohnung zu suchen, so ist der zukünftige Mieter der Beauftrager. In diesem Fall soll auch der zukünftige Mieter die Maklercourtage zahlen.

Wendet sich ein Wohnungsbesitzer an einen Makler, einen Mieter für seine Wohnung zu finden, so ist der Wohnungsbesitzer der Beauftrager. In diesem Fall soll der Wohnungsbesitzer die Maklercourtage zahlen.

Handelt der Makler ohne expliziten Auftrag und inseriert eine Wohnung, so darf er die Maklercourtage nicht vom zukünftigen Mieter verlangen. Hat ein Makler einen potentiellen Mieter gefunden, so sollte er zuvor mit dem Vermieter eine Courtage aushandeln, die der Vermieter im Erfolgsfall dann auch zahlen muß. Kommt kein Vertrag zwischen dem Makler und dem Vermieter zustande, muß der Makler die Wohnungsdaten und damit auch die Anschrift des Vermieters nicht bekannt geben. Außerdem darf der Vermieter die Maklercourtage nicht zum Gegenstand im Mietvertrag machen. Alle Versuche, die Maklercourtage auf den Mieter zu übertragen, sind ungültig ohne den Mietvertrag als ganzes ungültig zu machen.

Dieses gilt äquivalent zu Häusern und beim Kauf von Wohnungen und Häusern.

Perustelut

Derzeit wird die Maklercourtage vom zukünftigen Mieter gezahlt. Dabei ist es für den Wohungssuchenden eher von Nachteil, sich mit dem Makler auseinander zu setzen, als direkt mit dem Wohnungsbesitzer. Fragen können oft nicht gleich beantwortet werden. Außerdem kann sich der potentielle Mieter kein Bild vom Vermieter machen. Inseriert ein Wohnungsbesitzer eine Wohnung, so wird dieses Inserat auch von Maklern gelesen, die sofort dann ebenfalls die Wohnung inserieren. Der Wohnungsbesitzer läßt es sich gefallen, da er so weniger Aufwand hat und die Kosten sowieso vom zukünftigen Mieter gezahlt werden müssen.

Der potentielle Mieter hat keine Auswahlmöglichkeit, er kann nicht einfach einen anderen Makler wählen, wenn er die Wohnung haben möchte. Der Makler wird vom Vermieter vorgegeben, meißtens um die Arbeit des Vermieters zu übernehmen. Bezahlen muß dieses jedoch der Mieter. Dieses entspricht etwa, wenn der Mieter sich jemand zum Putzen holt, aber den Vermieter zahlen lassen würde. Dieses ist so unvorstellbar, aber anders herum scheinbar völlig normal.

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    ajankohtana 12.10.2018

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