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Ausbau der Sozialberatung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen in Rheinland-Pfalz

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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demographie, Hr. Staatsminister A. Schweitzer
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  1. Algatatud 2014
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Der Landesverband der Gehörlosen RLP e.V. bietet in Frankenthal, Kaiserslautern, Mainz und Neuwied eine Sozialberatung in Form einer Sprechstunde für hörgeschädigte Menschen an, um die soziale, gesundheitliche oder finanzielle Situation hörgeschädigter Menschen zu stabilisieren. Da viele Hörgeschädigte aufgrund eines mangelnden Schriftspracherwerbs Schwierigkeiten haben, die Schreiben von Behörden und Ämtern zu verstehen, benötigen diese die Unterstützung zur gemeinsamen Aufarbeitung solcher Dokumente. Zudem wird die Sozialberatung auch bei Ehe- und Paarproblemen, Wohnungsproblemen und bei Schuldenproblematiken aufgesucht. Das Angebot der Sozialberatung in Gebärdensprache erlebt eine immer höhere Nachfrage, welches allerdings von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz mangelhaft finanziert wird. Dem Landesverband der Gehörlosen RLP e.V. stehen für seine Beratungsstelle in Frankenthal, Mainz und Neuwied nur jeweils 2 finanzierte Sozialberatungsstunden pro Woche zur Verfügung. Das ist zu wenig! Die Folge ist, dass die Personen, die um Rat suchen, lange Wartezeiten haben oder gar nicht erst beraten werden können. Darum fordern wir zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Sozialberatung in Gebärdensprache für hörgeschädigte Menschen in Rheinland-Pfalz!

Selgitus

Die kommunalen Beratungsstellen wie die "Allgemeinen Sozialdienste", "Eheberatungsstellen", "Sucht- und Drogenberatungsstellen" usw., welche sich an die Hörenden wenden, sind für die hörgeschädigten Menschen aufgrund der Kommunikationsbarrieren verschlossen. Diese Beratungsstellen sind oftmals aufgrund der Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Umgang der hörgeschädigten Menschen überfordert und werden daher meistens von den hörgeschädigten Menschen gemieden. Durch die allgemeine Finanzknappheit sind die Kommunen und Landkreise nicht bereit, spezielle Beratungsangebote für hörgeschädigte Menschen zu schaffen oder zu finanzieren und auch die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern werden aus Kostengründen abgelehnt. Darum ist eine Ausweitung der Sozialberatung in Gebärdensprache für Hörgeschädigte von noch höherer Priorität. Die bereits bewilligte finanzielle Beteiligung des Landesamtes in Mainz beträgt 10.200 Euro und ist zu wenig. Weitere 20.000 Euro sind nötig, um den tatsächlichen Bedarf der Sozialberatung für Hörgeschädigte auffangen zu können.

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