Unser GG ist klar. Art. 26, Abs.1 heißt es: 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2 Sie sind unter Strafe zu stellen. Einige sog. "Reichsbürger" sitzen heute noch wegen des (unbewiesenen) Vorwurfs zwecks "Vorbereitung und Umsturz der Regierung" bis heute ohne Anklage im Gefängnis. Und D sollte sich an seine Geschichte erinnern.
Was ist dass denn hier für ein Blödsinn? Traurig dass das soviele glauben. Hier Mal echte Probleme des Alltags https://www.openpetition.de/petition/online/behindertenparkplaetze-fuer-alle-die-sie-brauchen#