Souveränität, Neutralität wiederherstellen und Friedensverhandlungen führen
Unser GG ist klar. Art. 26, Abs.1 heißt es: 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2 Sie sind unter Strafe zu stellen. Einige sog. "Reichsbürger" sitzen heute noch wegen des (unbewiesenen) Vorwurfs zwecks "Vorbereitung und Umsturz der Regierung" bis heute ohne Anklage im Gefängnis. Und D sollte sich an seine Geschichte erinnern.
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