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Bürgerrechte

Die Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Organisation Attac verliert die Gemeinnützigkeit. Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch ein Maulkorb für die gesamte kritische Zivilgesellschaft. Denn die Richter erklärten, die Teilnahme an der politischen Debatte sei unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Jetzt muss die Bundesregierung ran - und klarstellen: Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen nutzt uns allen. Sie ist gemeinnützig.

Die Folgen dieses Urteils lassen sich nur beheben, indem die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeinnützigkeit von Organisationen grundlegend überarbeitet werden. Wir erklären uns solidarisch mit Attac und fordern:

Erkennen Sie den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie und eine ausgewogene öffentliche Debatte an, in der nicht nur Partikularinteressen von Unternehmen und Wirtschaftslobbyist*innen dominieren.

Stellen Sie sicher, dass die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung durch gemeinnützige Organisationen unschädlich für deren Gemeinnützigkeit ist.

Erweitern Sie dafür als Sofortmaßnahme die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahr­nehmung und Verwirklichung von Grund­rechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter.

Begründung

Kontroverse politische Debatten sind das Lebenselixier einer lebendigen Demokratie. Diese Debatten leben davon, dass alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Argumenten Gehör verschaffen können. Bisher war das nicht nur finanzstarken Konzernen und ihren Verbänden, sondern auch gemeinnützigen Vereinen möglich.

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs beschneidet die Meinungsfreiheit für gemeinnützige Organisationen. Und bedroht so die Meinungsvielfalt in der politischen Debatte. Denn die Richter*innen erklärten die Teilnahme an öffentlichen politischen Diskursen für im Grundsatz unvereinbar mit der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke.

Wenn sich zukünftig Vereine besorgt über die Zunahme gesellschaftlicher Ungleichheit, die Macht großer Konzerne oder Bedrohung der Demokratie durch den Rechtspopulismus äußern, riskieren sie ihre Gemeinnützigkeit und damit ihre Existenz.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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