Alueella: Saksa

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Deinstallierung von Bloatware (Bläh-Software) auf elektronischen Endgeräten

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das vorinstallierte Anwendungen (auch als Bloatware bezeichnet) auf Endgeräten wie Smartphones, Tabletts und ähnliche Geräte vom Nutzer deinstallierbar sein muss.Desweiteren möge der Deutsche Bundestag beschließen, das Nutzer das Betriebssystem auf Endgeräten wie Smartphones, Tabletts und ähnliche Geräte frei wählen können und ohne Verlust der gesetzlichen Gewährleistung.

Perustelut

Das vorinstallieren von Anwendungen, welche man nicht ohne Verlust der Garantie/Gewährleistung deinstallieren kann, auf Smartphones und ähnlichen Geräten mindert oftmals die Funktionalität der Geräte und sie können ungewollte Kosten für die Nutzer der Geräte verursachen.Desweiteren reduzieren solche Anwendungen die laut Beschreibung zur Verfügung stehende Speicherkappazität.In Südkorea sind nicht löschbare Anwendungen bereits gesetzlich verboten.Die Nutzer solcher Geräte sollten ebenfalls die freie Wahl der Betriebssysteme haben, da man durch die bereits installierte Firmware im möglichen Funktionsumfang und in der zur Verfügung stehenden Leistung stark eingeschränkt ist.Eine alternative Firmware bietet erfahrenen Benutzern die Möglichkeit das System ihren Wünschen entsprechend besser anzupassen.

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Uutiset

  • Pet 1-18-09-9021-007756

    Dienstleistungen im
    Telekommunikationsbereich


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass vorinstallierte Anwendungen (sogenannte
    Bloatware) auf Endgeräten, wie Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten, vom
    Nutzer deinstallierbar sein müssen. Zudem soll der Nutzer das Betriebssystem ohne
    Verlust der gesetzlichen Gewährleistung auf solchen Endgeräten frei wählen können.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass vorinstallierte
    Anwendungen, welche man nicht... enemmän

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