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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das vorinstallierte Anwendungen (auch als Bloatware bezeichnet) auf Endgeräten wie Smartphones, Tabletts und ähnliche Geräte vom Nutzer deinstallierbar sein muss.Desweiteren möge der Deutsche Bundestag beschließen, das Nutzer das Betriebssystem auf Endgeräten wie Smartphones, Tabletts und ähnliche Geräte frei wählen können und ohne Verlust der gesetzlichen Gewährleistung.
Uzasadnienie
Das vorinstallieren von Anwendungen, welche man nicht ohne Verlust der Garantie/Gewährleistung deinstallieren kann, auf Smartphones und ähnlichen Geräten mindert oftmals die Funktionalität der Geräte und sie können ungewollte Kosten für die Nutzer der Geräte verursachen.Desweiteren reduzieren solche Anwendungen die laut Beschreibung zur Verfügung stehende Speicherkappazität.In Südkorea sind nicht löschbare Anwendungen bereits gesetzlich verboten.Die Nutzer solcher Geräte sollten ebenfalls die freie Wahl der Betriebssysteme haben, da man durch die bereits installierte Firmware im möglichen Funktionsumfang und in der zur Verfügung stehenden Leistung stark eingeschränkt ist.Eine alternative Firmware bietet erfahrenen Benutzern die Möglichkeit das System ihren Wünschen entsprechend besser anzupassen.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
20.05.2014
Petycja się kończy:
01.07.2014
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-18-09-9021-007756
Dienstleistungen im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass vorinstallierte Anwendungen (sogenannte
Bloatware) auf Endgeräten, wie Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten, vom
Nutzer deinstallierbar sein müssen. Zudem soll der Nutzer das Betriebssystem ohne
Verlust der gesetzlichen Gewährleistung auf solchen Endgeräten frei wählen können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass vorinstallierte
Anwendungen, welche man nicht... dalej