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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die von Internetprovidern (I-Provider) beworbene Download-Geschwindigkeit nur um 20 % nach unten abweichen darf.
Razones.
Die von den Internetprovidern (I-Provider) auf ihren Homepages beworbenen Übertragungsgeschwindigkeiten, ob nun 16 Mbit/s oder 50 Mbit/s (Download), werden vielfach nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach signifikant unterschritten. Sanktionen haben die I-Provider nicht zu befürchten, da im Kleingedruckten der Verträge eine teilweise erschreckende Mindestbandbreite angegeben ist. Diese liegt teilweise bezogen auf den Download bei unter 1 MBit/s.Ein Wechsel des Anbieters macht nur wenig Sinn, da dieses Procedere von den allermeisten I-Providern entsprechend gehandhabt wird.Hier kann nur eine gesetzliche Regelung helfen, mit der die I-Provider verpflichtet werden, dass die beworbene Download-Geschwindigkeit in der Praxis nur um maximal 20 % nach unten abweichen darf.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
09/12/2015
La petición termina:
12/01/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema: