243 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die von Internetprovidern (I-Provider) beworbene Download-Geschwindigkeit nur um 20 % nach unten abweichen darf.
Begründung
Die von den Internetprovidern (I-Provider) auf ihren Homepages beworbenen Übertragungsgeschwindigkeiten, ob nun 16 Mbit/s oder 50 Mbit/s (Download), werden vielfach nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach signifikant unterschritten. Sanktionen haben die I-Provider nicht zu befürchten, da im Kleingedruckten der Verträge eine teilweise erschreckende Mindestbandbreite angegeben ist. Diese liegt teilweise bezogen auf den Download bei unter 1 MBit/s.Ein Wechsel des Anbieters macht nur wenig Sinn, da dieses Procedere von den allermeisten I-Providern entsprechend gehandhabt wird.Hier kann nur eine gesetzliche Regelung helfen, mit der die I-Provider verpflichtet werden, dass die beworbene Download-Geschwindigkeit in der Praxis nur um maximal 20 % nach unten abweichen darf.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.12.2015
Petition endet:
12.01.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.