Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Maximale Abweichung der von I-Providern beworbenen Download-Geschwindigkeit um lediglich 20 Prozent nach unten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
243 Unterstützende 243 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

243 Unterstützende 243 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die von Internetprovidern (I-Provider) beworbene Download-Geschwindigkeit nur um 20 % nach unten abweichen darf.

Begründung

Die von den Internetprovidern (I-Provider) auf ihren Homepages beworbenen Übertragungsgeschwindigkeiten, ob nun 16 Mbit/s oder 50 Mbit/s (Download), werden vielfach nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach signifikant unterschritten. Sanktionen haben die I-Provider nicht zu befürchten, da im Kleingedruckten der Verträge eine teilweise erschreckende Mindestbandbreite angegeben ist. Diese liegt teilweise bezogen auf den Download bei unter 1 MBit/s.Ein Wechsel des Anbieters macht nur wenig Sinn, da dieses Procedere von den allermeisten I-Providern entsprechend gehandhabt wird.Hier kann nur eine gesetzliche Regelung helfen, mit der die I-Provider verpflichtet werden, dass die beworbene Download-Geschwindigkeit in der Praxis nur um maximal 20 % nach unten abweichen darf.

Link zur Petition

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