243 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die von Internetprovidern (I-Provider) beworbene Download-Geschwindigkeit nur um 20 % nach unten abweichen darf.
Raison
Die von den Internetprovidern (I-Provider) auf ihren Homepages beworbenen Übertragungsgeschwindigkeiten, ob nun 16 Mbit/s oder 50 Mbit/s (Download), werden vielfach nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach signifikant unterschritten. Sanktionen haben die I-Provider nicht zu befürchten, da im Kleingedruckten der Verträge eine teilweise erschreckende Mindestbandbreite angegeben ist. Diese liegt teilweise bezogen auf den Download bei unter 1 MBit/s.Ein Wechsel des Anbieters macht nur wenig Sinn, da dieses Procedere von den allermeisten I-Providern entsprechend gehandhabt wird.Hier kann nur eine gesetzliche Regelung helfen, mit der die I-Provider verpflichtet werden, dass die beworbene Download-Geschwindigkeit in der Praxis nur um maximal 20 % nach unten abweichen darf.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
09/12/2015
Fin de la pétition:
12/01/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.