Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Maximale Abweichung der von I-Providern beworbenen Download-Geschwindigkeit um lediglich 20 Prozent nach unten

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Deutschen Bundestag
243 Støttende 243 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

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  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die von Internetprovidern (I-Provider) beworbene Download-Geschwindigkeit nur um 20 % nach unten abweichen darf.

Grunnen til

Die von den Internetprovidern (I-Provider) auf ihren Homepages beworbenen Übertragungsgeschwindigkeiten, ob nun 16 Mbit/s oder 50 Mbit/s (Download), werden vielfach nicht nur nicht erreicht, sondern vielfach signifikant unterschritten. Sanktionen haben die I-Provider nicht zu befürchten, da im Kleingedruckten der Verträge eine teilweise erschreckende Mindestbandbreite angegeben ist. Diese liegt teilweise bezogen auf den Download bei unter 1 MBit/s.Ein Wechsel des Anbieters macht nur wenig Sinn, da dieses Procedere von den allermeisten I-Providern entsprechend gehandhabt wird.Hier kann nur eine gesetzliche Regelung helfen, mit der die I-Provider verpflichtet werden, dass die beworbene Download-Geschwindigkeit in der Praxis nur um maximal 20 % nach unten abweichen darf.

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