Fast jeder von uns kennt es inzwischen leider: "Sexuelle Belästigung" im Internet. Sei es auf Facebook, Ebay Kleinanzeigen, Kleiderkreisel, Instagram oder sonstigen Plattformen auf denen Menschen aufeinander treffen.
Sei es die Aufforderung sexueller Dienstleistungen gegen Geld/Dienstleistung, die ungewollte Zusendung von Nacktbildern oder die penetrante Aufforderung die Fetischwünsche des Gegenüber zu befriedigen.
Durch den Betrieb meiner Unterhaltungsseite "Best of Kleinanzeigen" auf welcher mir Leute ihre privaten Konversationen von allen möglichen Plattformen zukommen lassen, musste ich in den letzten Monaten einen deutlichen Anstieg der Konversationen, die in den Bereich sexuelle Belästigung fallen, feststellen.
Die Betroffenen sind meistens Frauen, aber auch Männer sind in einigen Fällen betroffen. Dadurch dass es rechtlich schwierig und undurchsichtig ist, gegen diese Vergehen vorzugehen, scheinen immer mehr Menschen unter dem Deckmantel der Anonymität im Internet ihr Treiben fortzusetzen. Es ist zu befürchten, dass dieses Phänomen in den nächsten Jahren noch weiter zulegen wird und einen Teil der Internetkultur und das Nutzererlebnis auf gewissen Plattformen stark beeinträchtigen wird.
Beispiel: Eine Frau ist mit ihren Kindern auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Auf ihre Anzeige hin meldet sich ein Mann, der ihr eine Wohnung verspricht. Einzige Voraussetzung: Sie müsse regelmäßig Geschlechtsverkehr mit dem Mann haben, als Bezahlung für die Wohnung. -> Indirekt fordert der Mann die Frau also zur Prostitution auf. Dies ist nach jetziger Gesetzeslage eine Grauzone.
Nicht jede Person steckt solche Erfahrungen locker weg und tut sie als Lappalie ab. Deshalb fordern wir, dass die Bundesregierung sich mit dem Thema auseinander setzt, wie man in Zukunft sexuelle Belästigung im Internet strafrechtlich besser und transparenter bekämpfen kann.
Reason
Momentan ist der Strafbestand "Sexuelle Belästigung" im Strafgesetzbuch §184i geregelt: www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html
Dort ist explizit eine "körperliche Berührung" Voraussetzung, um den Strafbestand von "Sexueller Belästigung" zu erfüllen. Daraus kann man schließen, dass dieses Gesetz im Internet keinerlei Anwendung finden kann. Alles was in diesen Bereich fällt, wird über andere Paragraphen abgebildet. Diese sind oft schlecht im Internet anwendbar oder für den Otto-Normal Bürger wenig verständlich. Deshalb sollte es ähnlich wie für das Urheberrecht ein gesondertes "Sexualstrafrecht" für das Internet geben.
Bis jetzt verstoßen diese Menschen manchmal nur gegen die AGB der jeweiligen Plattformen. Das führt schlimmstenfalls zur Sperrung des Accounts. Ein neuer Account ist jedoch in wenigen Minuten erstellt und der Nutzer kann wie bisher weiter sein Unwesen treiben.
Deswegen fordern wir, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die ausufernden Belästigungen im Internet einzudämmen und zu bekämpfen.
News
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Petition in Zeichnung - Aktion Bild verbreiten!
on 14 Jun 2019Liebe Unterstützende,
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Änderungen an der Petition
on 11 Jun 2019 -
Änderungen an der Petition
on 10 Jun 2019
Debate
Im wirklichen Leben schützt kein noch so deutlich formuliertes Gesetz. Wenn jemand etwas vorhat, dann hat dieser das vor und wird auch noch von seinen Freunden unterstützt und geschützt. RES
Im Gegensatz zu (körperlicher) sexueller Belästigung im realen Alltag bietet das Internet ausreichend Distanz vor Übeltätern. Alle Social Media-Plattformen bieten zudem einen Spam-Schutz sowie eine Block-Funktion an, mittels derer jeglicher unerwünschter Kontakt komplett unterbinden lässt. Wer hypersensitiv ist und dazu neigt, stärker durch negative Kommentare oder schlechte Witze verletzt zu sein, möge bitte professionelle Hilfe ersuchen, anstatt das Grundrecht auf Freiheit im Internet zu unterbinden.