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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Justizministerin Christine Lambrecht & Petitionsausschuss des Bundestages
Kein Durchführungszwang wegen abgelaufener Fristen im aktuellen Feuerstättenbescheid wegen des Coronavirus. Umfassender Schutz des Mitarbeiters/der Mitarbeiter/des Betriebs. Eindämmung der flächendeckenden Verbreitung des Coronavirus.
Begründung
Hingegen aller Meinungen, dass der Schornsteinfeger für die Einhaltung der Fristen im Feuerstättenbescheid verantwortlich ist, obliegt diese Pflicht aber beim Eigentümer der Feuerstätten (Paragraph 1 (1) SchfHwG) Da zur aktuellen Situation zum Coronavirus so argumentiert wird, dass die Ausbreitung möglichst langsam verlaufen soll, ist es zum Schutze Aller unbedingt notwendig, dieses Risiko auch durch den Schornsteinfeger mit dem Haus-zu-Haus-Verkehr und damit verbunden auch das Ansteckungsrisiko des Kunden UND auch der Schornsteinfegerbetriebe auf ein Minimum zu reduzieren. Auch Schornsteinfegerbetriebe haben eine Fürsorgepflicht. Gleichwohl für die Mitarbeiter als auch für seine Kunden.
Ziel dieser Petition soll die Abwehr der Verbreitung des Corona-Virus sein, der Schutz unserer Mitbürger und der Schutz der Schornsteinfegerbetriebe. Desweiteren der Schutz vor Strafpunkten im Zuge der Wiederbewerbung eines bBSF auf einen Bezirk durch Nichteinhaltung der Durchführungsfrist lt. Feuerstättenbescheid.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.03.2020
Sammlung endet:
17.05.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte