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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bundestag
Wir fordern Aspekte der Wirtschaftsordnung in das Grundgesetz aufzunehmen. Unternehmen sollen verpflichtet werden im Innland sowie im Ausland nach dem Grundgesetz Art. 3 (1), sowie Art. 1 (1) zu handeln, was bedeutet allen Angestellten einen menschenwürdigen Mindestlohn zu garantieren, sowie die Möglichkeit sich in Gewerkschaften zusammenschließen zu können.
Begründung
Die Bundesregierung bekräftigt erneut ihr Ziel, 0,7 % des BNE bis zum Jahr 2015 für die EZ bereitzustellen. Um diese Summe effektiv zu gestalten sind deutsche Unternehmen einzubeziehen. Deutsche Unternehmen erwirtschaften 2012 Zwei Drittel ihres Gewinn in der Fremde. Das Wirtschaften in der Fremde ist nicht an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Durch Profitorientierung wird ein menschenwürdiger Mindestlohn im Ausland nicht praktiziert. Damit wird der Effizienz der Entwicklungshilfe entgegengewirkt.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.12.2014
Sammlung endet:
14.06.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Außenpolitik