Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit durch Verantwortung deutscher Konzerne im Ausland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Wir fordern Aspekte der Wirtschaftsordnung in das Grundgesetz aufzunehmen. Unternehmen sollen verpflichtet werden im Innland sowie im Ausland nach dem Grundgesetz Art. 3 (1), sowie Art. 1 (1) zu handeln, was bedeutet allen Angestellten einen menschenwürdigen Mindestlohn zu garantieren, sowie die Möglichkeit sich in Gewerkschaften zusammenschließen zu können.

Begründung

Die Bundesregierung bekräftigt erneut ihr Ziel, 0,7 % des BNE bis zum Jahr 2015 für die EZ bereitzustellen. Um diese Summe effektiv zu gestalten sind deutsche Unternehmen einzubeziehen. Deutsche Unternehmen erwirtschaften 2012 Zwei Drittel ihres Gewinn in der Fremde. Das Wirtschaften in der Fremde ist nicht an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Durch Profitorientierung wird ein menschenwürdiger Mindestlohn im Ausland nicht praktiziert. Damit wird der Effizienz der Entwicklungshilfe entgegengewirkt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.12.2014
Sammlung endet: 14.06.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Außenpolitik

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