Eigentumsdelikte - Erlöschen des Eigentumsrechts an öffentlich zugänglichen Müll

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Eigentumsrecht an öffentlich zugänglichen Müll erlischt, damit das Containern (Mitnahme von Müll, zumeist Lebensmitteln) straffrei wird.

Begründung

Natürlich unter Einhaltung des Datenschutzes, des Grundstücksrechts etc.Ziel ist die Müllvermeidung und die Entkriminalisierung von Menschen, zumeist Bedürftige, die im Müll "wühlen" und Sachen aus den Mülltonnen (Lebensmittel, Pfandflaschen etc.) mitnehmen. In Österreich gilt Müll als "herrenlose Sache" und dessen Mitnahme ist somit straffrei. Bei uns werden diese Fälle zumeinst nicht verfolgt, oder als Bagatelle eingestellt, also kann man den Vorgang gleich als straffrei einstufen. Außerdem ist zu bezweifeln, dass diese Menschen gefährliche Straftäter sind oder werden, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Natürlich muss verhindert werden, dass Müll, der dem Datenschutz unterliegt (Kontoauszüge, Akten etc.) auf diese Art in Umlauf gerät, und außerdem bleibt natürlich weiterhin strafbar, Türen oder Schlösser aufzubrechen, oder über Mauern und Zäune zu klettern, um an Mülltonnen zwecks Containern heranzukommen.

Link zur Petition

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