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Eigentumsdelikte - Fehlerbehebung im Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafandrohung betreffend Einbruchdiebstähle

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafandrohung betreffend Einbruchdiebstähle noch vor der Verabschiedung (hilfsweise danach) um erhebliche Fehler, die gravierende Nachteile haben werden, zu beheben.

Selgitus

Laut Medienberichten differenziert der aktuelle Gesetzentwurf zwischen "Privatwohnungen" und anderen Orten. Für eine solche Differenzierung gibt es keinen begründeten Anlass, diese schafft erkennbar nur Nachteile: Straftäter würden sich dann andere Objekte suchen (gewerbliche oder private Objekte, die nicht als Wohnung i. S. des Gesetzentwurfs gelten). Hierdurch entstehen unnötige Kosten und weitere Nachteile für den ohnehin schon sehr nachteiligen Standort Deutschland.Alternative: Der Gesetzentwurf bzw. die geplante Verschärfung wird entweder ersatzlos aufgegeben oder aber für alle Einbruchdiebstähle i. S. des StGB angewandt.

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uudised

  • Pet 4-18-07-4516-043125 Eigentumsdelikte

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzentwurf zur Verschärfung der
    Strafandrohung für Einbruchdiebstahl zu ändern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Gesetzentwurf zwischen
    Privatwohnungen und anderen Orten differenziere. Dafür gebe es keinen Anlass und
    die Differenzierung würde dazu führen, dass Straftäter sich gewerbliche oder private
    Objekte suchen würden, die nicht von dem Gesetzentwurf erfasst seien. Daher müsste
    die Differenzierung entweder aufgehoben oder die geplante Verschärfung... Edasi

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poolt-argumenti veel pole.

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