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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafandrohung betreffend Einbruchdiebstähle noch vor der Verabschiedung (hilfsweise danach) um erhebliche Fehler, die gravierende Nachteile haben werden, zu beheben.
Motivazioni:
Laut Medienberichten differenziert der aktuelle Gesetzentwurf zwischen "Privatwohnungen" und anderen Orten. Für eine solche Differenzierung gibt es keinen begründeten Anlass, diese schafft erkennbar nur Nachteile: Straftäter würden sich dann andere Objekte suchen (gewerbliche oder private Objekte, die nicht als Wohnung i. S. des Gesetzentwurfs gelten). Hierdurch entstehen unnötige Kosten und weitere Nachteile für den ohnehin schon sehr nachteiligen Standort Deutschland.Alternative: Der Gesetzentwurf bzw. die geplante Verschärfung wird entweder ersatzlos aufgegeben oder aber für alle Einbruchdiebstähle i. S. des StGB angewandt.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
05/06/2017
La petizione termina:
19/07/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-18-07-4516-043125 Eigentumsdelikte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzentwurf zur Verschärfung der
Strafandrohung für Einbruchdiebstahl zu ändern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Gesetzentwurf zwischen
Privatwohnungen und anderen Orten differenziere. Dafür gebe es keinen Anlass und
die Differenzierung würde dazu führen, dass Straftäter sich gewerbliche oder private
Objekte suchen würden, die nicht von dem Gesetzentwurf erfasst seien. Daher müsste
die Differenzierung entweder aufgehoben oder die geplante Verschärfung... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.