Eine Verfassung für das deutsche Volk - Art. 146 GG umsetzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Auch wenn wir in Deutschland teilweise sehr kontrovers streiten, sind wir uns doch in einer Sache einig: den Werten im Grundgesetz.

Nur ist das Grundgesetz keine Verfassung. Wir sollten eine daraus machen!! Endlich sind wir wie andere Völker. Kein deutscher Sonderweg also mehr.

1990 bei der Einheit haben wir es verpasst. Die DDR ist über Art. 23 GG alter Fassung lediglich beigetreten. Es war keine Wiedervereinigung auf Augenhöhe. Die Westdeutschen dachten, jetzt geht es den Ostdeutschen gut und mehr ist es nicht, was sie brauchen. Das war nicht so wie sich heute zeigt. Die wahrheitsliebenden und ehrlichen Ostdeutschen malträtieren das durch Eliten geprägte westdeutsche System. Die Werte der Ostdeutschen wurden nie beachtet. Der Unmut lässt sich heute viel besser in sozialen Medien äußern. Zeit was zu ändern.

Art. 146 Grundgesetz besagt: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Zeit ist jetzt gekommen. Lasst es uns gemeinsam angehen.

Begründung

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz wurde absichtlich nicht als Verfassung Deutschlands bezeichnet. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich als Staat der Deutschen noch bestehe und deswegen eine neue Verfassung für diesen Staat auch nur von allen Deutschen (bzw. ihren gewählten Vertretern) beschlossen werden könne. Weil die Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland daran aber nicht mitwirken durften, sollte zunächst statt einer Verfassung ein „Grundgesetz“ gelten. Dass nicht das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit hatte mitzuwirken, dies aber noch tun sollte, wurde in der Präambel betont: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.10.2018
Sammlung endet: 30.11.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern