Wahlrecht ab der Geburt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Jeder Bürger sollte das Recht haben, wählen zu dürfen - unabhängig vom Alter!

Begründung

Wir leben in einer Demokratie. Da geht alle Macht vom Volke aus, heißt es in unserem Grundgesetz.

Bei uns sind zwölf Millionen Staatsbürger, nämlich alle Jugendlichen und Kinder unter 18 Jahren vom Wahlrecht zum Bundestag ausgeschlossen. Von ihnen geht die Staatsgewalt nicht aus. Dies verstößt gegen den fundamentalen Gleichheitssatz der Demokratie, die Allgemeinheit der Wahl: Jeder und jede muss wählen dürfen. Die Demokratie fordert deshalb das Wahlrecht ab Geburt.

Aber die Geschichte der Demokratie ist ein Kampf um Forderungen, die vielen zunächst abenteuerlich erschienen, heute aber selbstverständlich sind und bei denen man sich zu Recht fragt, wie es je anders sein konnte: Arme dürfen wählen, Frauen dürfen wählen (erst ab 1918), die Stimme ist also für alle Erwachsene gleich.Das Wahlrecht von Geburt fordert zweierlei: Zwischen 14 und 18 müssen die Jugendlichen ihr Wahlrecht selbst ausüben dürfen. In der modernen, digitalisierten Welt kennt sich diese Altersgruppe häufig viel besser aus als viele Ältere. Bei diesen prüft auch keiner nach, ob sie noch hinreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit über die Welt von heute haben. Außerdem mutet unsere Rechtsordnung den Über-14-Jährigen schon viel Verantwortung zu. Am gravierendsten ist es im Strafrecht. Denn ab 14 beginnt grundsätzlich die Strafmündigkeit. Und die Religionsmündigkeit. Diese bürdet den Jugendlichen die Verantwortung für ihr Seelenheil auf.

Wer so in die Pflicht genommen wird, muss auch mitbestimmen dürfen.Für die Kinder zwischen 0 und 14 müssen die Eltern das Wahlrecht stellvertretend ausüben dürfen. Niemand weiß so gut wie sie, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Deshalb haben die Eltern faktisch auch kein Mehrfachstimmrecht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie die Ausübung der Kinderstimme von den objektiven Interessen ihrer Kinder und nicht ihren eigenen Interessen abhängig machen.

Gewiss: Es gibt Eltern, die dazu nicht in der Lage oder willens sind. Das ist aber eine Minderheit. Das Wahlrecht von Geburt an muss schleunigst ins Grundgesetz.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2018
Sammlung endet: 09.03.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern