Petition richtet sich an:
Stadtverwaltung Zwickau - Oberbürgermeister/Stadtrat
Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen in der Gemeinde-, Stadtsatzung bzw. in die Polizeiverordnung.
Begründung
die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen ist in Deutschland längst zu einem Problem geworden, das die Tierschutzvereine, trotz etlicher Kastrationsaktionen, nicht mehr alleine in den Griff bekommen können. TASSO e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz haben gemeinsam das Bündnis „Pro Katze“ gegründet, das von zahl reichen weiteren Tierschutzorganisationen und –vereinen unterstützt wird. Ziel dieses Bündnisses ist es, das Katzenelend in Deutschland durch die Einführung gesetzlicher Regelungen, die die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen verpflichtend vorschreiben, nachhaltig einzudämmen. Seit Jahren steigt die Zahl der freilebenden Katzen unaufhörlich an und damit einhergehend nimmt das Katzenelend immer stärker zu, da geschlechtsreife Katzen jährlich zwei bis drei Würfe mit vier bis acht Jungen zur Welt bringen können. Deshalb leben schätzungsweise zwei Millionen herrenlose Katzen in Deutschland, die letztendlich von Katzen abstammen, die zuvor in häuslicher Gemeinschaft mit dem Menschen lebten. Die stetig anwachsende Population streunender Katzen stellt nicht nur eine Gefährdung für Besitzerkatzen durch ansteckende Katzenkrankheiten dar, sondern ist auch für die Bevölkerung ein nicht unerhebliches Risiko, da einige Infektionserreger auch auf den Menschen übertragbar sind und zu Erkrankungen führen können. Darüber hinaus sind die Ausscheidungen der zahlreichen Katzen in den Stadtgebieten aus hygienischer Sicht eine unzumutbare Belästigung für die Bewohner. Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung freilebender Katzen inzwischen erkannt und sind dem Lösungsansatz der Stadt Paderborn gefolgt, die seit 2008 Katzenhaltern die Kastration und Kennzeichnung ihrer Katzen im Rahmen einer kommunalen Verordnung verpflichtend vorschreibt. Nur durch die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen und von Katzen mit Zugang ins Freie lässt sich die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen wirksam begrenzen. Die Städte und Gemeinden haben die rechtliche Kompetenz durch Gefahrenabwehrverordnung eine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen. Zielführend ist diese ordnungspolitische Maßnahme allerdings nur bei einer gleichzeitigen Registrierung der Katzen in einem zentralen Register, wie z. B. bei TASSO e. V., Europas größtem Haustierzentralregister. Auf diese Weise lässt sich die Kastration nachvollziehen und Fundkatzen können umgehend wieder an ihren Besitzer zurückvermittelt werden. Den Kommunen bleiben so die Kosten für die Unterbringung dieser Fundtiere in den Tierheimen erspart. (Quelle: tasso.net)