Region: Germany

Einführung eines § 171c Gerichtserfassungsgesetz (GVG)

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
38 supporters 38 in Germany

Petition process is finished

38 supporters 38 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wir die Einführung eines § 171c Gerichtserfassungsgesetz (GVG) gefordert: "Ein vom Gerichtsverfahren Betroffener oder sein Rechtsbeistand hat jederzeit das Recht Öffentlichkeit zu verlangen. Öffentlichkeit ist herzustellen, wenn das Protokoll beanstandet ist und Öffentlichkeit verlangt wird.

Reason

Öffentlichkeit durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Zuhörer, die aber abstrakt die Richtigkeit und Unrichtigkeit der Protokollfeststellung feststellen und Verfahrensfehler beanstanden dürfen, kann hilfsweise verlangt werden."Öffentlichkeit muss hergestellt werden!Der Geheimprozeß ist auch im Rechtstaat ein Unrecht.Für den Fall, dass tatsächlich aus Geheimhaltungsgründen oder z.B. aus Jugendschutz die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, müssen Zeugen grundsätzlich die Wahrheit des gesprochenen Wortes und der Einhaltung des Verfahrens mit seinen Vorschriften bezeugen können.

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