Regione: Germania

Einführung eines § 171c Gerichtserfassungsgesetz (GVG)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
38 Supporto 38 in Germania

La petizione è conclusa

38 Supporto 38 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wir die Einführung eines § 171c Gerichtserfassungsgesetz (GVG) gefordert: "Ein vom Gerichtsverfahren Betroffener oder sein Rechtsbeistand hat jederzeit das Recht Öffentlichkeit zu verlangen. Öffentlichkeit ist herzustellen, wenn das Protokoll beanstandet ist und Öffentlichkeit verlangt wird.

Motivazioni:

Öffentlichkeit durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Zuhörer, die aber abstrakt die Richtigkeit und Unrichtigkeit der Protokollfeststellung feststellen und Verfahrensfehler beanstanden dürfen, kann hilfsweise verlangt werden."Öffentlichkeit muss hergestellt werden!Der Geheimprozeß ist auch im Rechtstaat ein Unrecht.Für den Fall, dass tatsächlich aus Geheimhaltungsgründen oder z.B. aus Jugendschutz die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, müssen Zeugen grundsätzlich die Wahrheit des gesprochenen Wortes und der Einhaltung des Verfahrens mit seinen Vorschriften bezeugen können.

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