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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wir die Einführung eines § 171c Gerichtserfassungsgesetz (GVG) gefordert: "Ein vom Gerichtsverfahren Betroffener oder sein Rechtsbeistand hat jederzeit das Recht Öffentlichkeit zu verlangen. Öffentlichkeit ist herzustellen, wenn das Protokoll beanstandet ist und Öffentlichkeit verlangt wird.
Perustelut
Öffentlichkeit durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Zuhörer, die aber abstrakt die Richtigkeit und Unrichtigkeit der Protokollfeststellung feststellen und Verfahrensfehler beanstanden dürfen, kann hilfsweise verlangt werden."Öffentlichkeit muss hergestellt werden!Der Geheimprozeß ist auch im Rechtstaat ein Unrecht.Für den Fall, dass tatsächlich aus Geheimhaltungsgründen oder z.B. aus Jugendschutz die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, müssen Zeugen grundsätzlich die Wahrheit des gesprochenen Wortes und der Einhaltung des Verfahrens mit seinen Vorschriften bezeugen können.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
19.08.2019
Vetoomus päättyy:
06.11.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 31.7.2020
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Ei vielä väitteitä vastaan