Einführung eines Artikel 7a als ein Recht des Menschen - frei sich zu bilden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Einführung eines Artikel 7a als ein Recht des Menschen - frei sich zu bilden
Forderung:
Einführung eines Art 7a in das Grundgesetz:
"Art 7a
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei sich zu bilden: also gelöst von jedweder Normativität, etwa von den Vorurteilen, ein „Kind“ zu sein, das zu einem Ziel geführt werden soll oder müsse. Das Gemeinwesen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, das Versuche einer Vereinnahmung dieses Grundrechtes durch Personen, Gruppierungen, Parteien, Kirchen u.ä. unterbunden werden, wenn solche Versuche der Freiheit des sich bildenden Menschen widersprechen.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, monatlich einen Bildungsbeitrag von 150€ für das frei sich bilden zu bekommen.
(3) Das Gemeinwesen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, das es Einrichtungen gibt in der jeder Mensch selbstverständlich frei sich bilden kann."

Begründung

Betroffene Grundrechte von jungen Menschen:
Durch das Übermaßverbot tangiert, sind insbesondere Grundrechte der Schulpflichtigen auf ihre menschliche Würde (Art. 1 Abs. 1 GG), auf die Wahrung ihrer Rechte durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung (Art. 1 Abs.3 GG), freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), ferner auch das Grundrecht auf Gleichheit aller Menschen (Art. 3 Abs.1, 2, 3 GG), auf Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art.4 Abs.1 GG), auf freie Meinungsäußerung und Informationszugang (Art. 5 Abs. 1 GG), auf den besonderen Schutz von Familie und das Erziehungsrecht durch die Eltern (Art. 6 Abs. 1, 2, 3, 4 GG), auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) und das Recht auf das Zitiergebot (Art. 19 Abs.1 GG) und das Recht nach Art. 20 GG.
Jeder Mensch hat das Recht, frei sich zu bilden: also gelöst von jedweder Normativität, etwa von den Vorurteilen, ein „Kind“ zu sein, das zu einem Ziel geführt werden soll oder müsse. Das Gemeinwesen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, das Versuche einer Vereinnahmung dieses Grundrechtes durch Personen, Gruppierungen, Parteien, Kirchen u.ä. unterbunden werden, wenn solche Versuche der Freiheit des sich bildenden Menschen widersprechen.
Dabei müssen die grundgesetzlichen Rechte der jungen Menschen und diejenigen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, UN-Behindertenkonvention und UN-Kinderrechtskonvention unbedingt eingehalten werden.
Die Ausgestaltung des Art. 7 GG durch die länderspezifischen Schulgesetze verletzt junge Menschen in einem Übermaß in ihren Grundrechten. Daher muss in einem zusätzlichen Art. 7a GG eindeutig festgehalten werden, dass die Grundrechte eines jungen Menschen auch in Bezug auf Bildung unbedingt zu beachten sind, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden.
Dabei ist die Schulpflicht nach Ländergesetzen keine Grundpflicht, die ein junger Mensch einzuhalten hätte, keine eigenständige, verfassungsrechtliche und keine einfachgesetzliche Pflicht, die er zu befolgen hätte (vergleichbar mit der seit 2011 ausgesetzten Wehrpflicht).
Das gesetzgeberische Ziel und die grundgesetzliche Pflicht des Staates nach Art. 7 GG, jedem jungen Menschen eine grundlegende Bildung zur Verfügung zu stellen, wird nicht entsprechend des Grundgesetzes umgesetzt.
Es besteht keine Erforderlichkeit eines Schulzwangs, die Geeignetheit und die Angemessenheit des Schulzwangs sind grundgesetzlich nicht gewährleistet - es stehen mildere Mittel und vielfältige andere Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum des Staates durch die Landes-Schulgesetze für eine grundlegende angemessene Bildung für alle jungen Menschen ist bisher nicht ausgeschöpft worden und bedarf einer zwingenden Anpassung an das Grundgesetz sowie veränderter Bildungsbedingungen.
Die allgemeine Bildung hat sich zwingend an den Grundrechten der Menschen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu orientieren.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.09.2022
Sammlung endet: 31.10.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Bildung

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