Einführung eines Straftatbestandes der Haushaltsuntreue

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Immer wieder kommt es zu gravierenden Verstößen gegen das Haushaltsrecht mit der Folge erheblicher Verschwendung von Steuergeldern. Zwei besonders gravierende Beispiele sollen dies illustrieren

So ist der in jüngster Zeit erfolgte Abschluss der Mautverträge durch den Bundesverkehrsminister vor der Feststellung der Zulässigkeit der Maut durch den EuGH erfolgt, was nach Presseinformationen zu Schadensersatzforderungen von über 500 Millionen Euro gegen den Bund und damit zu Lasten der Steuerzahler, führt.

Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung der „Gorch Fock“, bei der für ein militärisch nutzloses Schiff über 160 Millionen Euro ausgegeben werden müssen.

In aller Regel kommen die Verantwortlichen für diese Verstöße ohne jegliche strafrechtliche Sanktion davon. Die Einführung des Straftatbestands der Haushaltsuntreue soll dazu dienen, mit der Androhung strafrechtlicher Sanktionen zu einem sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern beizutragen.

Begründung

Angesichts einer der weltweit höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen haben die Bürger einen Anspruch darauf, dass mit den von ihnen gezahlten Steuern und Abgaben sorgfältig umgegangen wird und dass Verstöße dagegen geahndet werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.12.2019
Sammlung endet: 18.02.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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