Регион: Берлин
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Einheitliche Bewertungskriterien für Grundschüler

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Senat für Bildung Frau Sandra Scheeres
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Sehr geehrte Frau Scheeres, ich möchte einheitliche, kriterienorientierte und nachvollziehbare Bewertungskriterien für alle Grundschulen. Die bisherige Vorgabe laut Schulgesetz ist nicht ausreichend und viel zu unklar definert, um allen Grundschülern eine Möglichkeit auf Gleichbehandlung zu geben. Ich fordere Sie auf, einheitliche Bewertungskriterien für Gesamt-Berlin einzuführen, (Siehe KMK Sachsen-Anhalt.) Bisher kann jede Schule Ihre eigenen Notensysteme festlegen und diese varieren stark.

Bsp: Schulen in Pankow: Das Abstimmungsrecht Elternvertreter und Schülervertreter findet in der Regel nicht statt.

bis 98% Note 1 bis 85 % Note 2 bis 75 % Note 3 bis 50% Note 4...

Im Abitur liegen folgende Maßstäbe zu Grunde (Senat Berlin): 100 - 85 % Note 1 80 - 70 % Note 2 65 - 55 % Note 3 50 - 36 % Note 4

Ich fordere eine klare Regelung für alle Grundschulen in Berlin, um allen Kindern beim Einstieg in das Schulsystem auch gleiche Vorraussetzungen zu geben. Das bisherige Benotungsverfahren zielt auf Demotivation und Selektion von Schülern ab.

Mit freundlichen Gruß Cornelia Görs

Причина

Grundschüler dürfen nicht benachteiligt werden im Umgang mit Noten. Grundschüler bewerben sich an erweiterten Oberschulen mit 60% einer Note und nicht mit Beurteilungen über Ihr Kompetenzverhalten. Grundschüler können keine schärferen Kritieren als Abiturienten zur Benotung haben. Die Motiviation zum lernen sollte im Vordergrund stehen und nicht die Demotivation über "schlechte Noten". Im nationalen, im europäischen und internationalen Vergleich gibt es solch einen Bewertungsschlüssel nicht. Er ist mathematisch nicht nachvollziehbar.

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Die Bewertung von schulischen Leistungen mit Noten ist ein Relikt aus dem 18. Jahrhundert. Entscheidend ist nicht die Vergleichbarkeit von Schülern, sondern die individuelle Bewertung und die sich daraus ableitende Prognose für eine weiterführende Schule. Ein Notendurchschnitt nach der Grundschulzeit sagt nichts über den Schüler und seine Entwicklungsmöglichkeiten in der Zukunft aus und ist damit per se ein sehr ungerechtes Mittel. Jeder Schüler sollte das Recht haben eine 12 oder 13 jährige Schulausbildung zu absolvieren und dabei nach seinen individuellen Möglichkeiten gefördert werden.

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