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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die mit dem Steuerjahr 2016 eingeführte Besteuerung des Überobligatoriums der schweizerischen Pensionskassen für Grenzgänger/innen aus Deutschland in die Schweiz abzuschaffen.
Perustelut
Die Besteuerung des sogenannten Überobligatorums vor Bezug der Leistungen stellt gerade für Familien mit Alleinverdienern eine sehr große zusätzlichen finanzielle Belastung dar. Die in der Schweiz tätigen Grenzgänger/innen aus Deutschland haben keinen Einfluss auf das vom Arbeitgeber entrichtete Überobligatorium, können sich also nicht gegen eine eigentlich gute Altersvorsorge wehren. Das Überobligatorium wird erst mit der Pensionierung ausbezahlt. Versteuert wird es seit 2016 ist dem normalen monatlichen Einkommen, dies bringt normale Arbeitnehmer in finanzielle Schieflage.
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Vetoomus alkoi:
23.03.2018
Vetoomus päättyy:
03.07.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.5.2019Pet 2-19-08-6110-005981 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent wendet sich gegen die steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge in
das Überobligatorium einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule der Schweizer
Altersvorsorge.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Besteuerung des sog. Überobligatoriums vor
Bezug der Leistungen stelle für Familien mit Alleinverdienern eine sehr große
zusätzliche Belastung dar. Die in der Schweiz tätigen Grenzgänger aus Deutschland
hätten keinen Einfluss auf das vom Arbeitgeber entrichtete Überobligatorium,
könnten sich also nicht... enemmän
Väittely
Wenn ich höflich auf mein Buch "Wohnsitz in Deutschland, Arbeitgeber in der Schweiz: Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit" (Dissertation) verweisen dürfte. Dort gelange ich im Rahmen einer steuersystematischen Betrachtung ebenfalls zum Ergebnis, dass die Besteuerung des Überobligatoriums bereits in der Erwerbsphase nicht gerecht ist.
Ei vielä väitteitä vastaan