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Peticija je bila zavrnjena
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kürzungen, komplette Streichungen und das "Deckeln" von absetzbaren Beträgen beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zurückgenommen werden auf das 2015 Niveau. Hier im Besonderen das Wegegeld.
razlog
Ich habe am 3.7.2017 meinen Lohnsteuerbescheid bekommen, der zum Vorjahr wieder Kürzungen enthielt, besonders wurden meine 20.000 Km die ich fahren MUSS um den Arbeitsplatz zu erreichen und selbigen damit auch sichern kann.Wie jedes Jahr waren es in Euro 6.000 die aber dieses Jahr auf 4.500 Euro vom Finanzamt gedeckelt wurden. Soll ich im September mein Auto stehen lassen und meinem Arbeitgeber sagen, das der absetzbare Betrag erreicht ist ???!!!Diese mutwillige Kürzung betrifft wie immer Leiharbeiter und Sicherheitsarbeiter die eh schon nicht genug verdienen um Auto und Benzin zu bezahlen. Das steht gegen dem Schwur : zum Wohle des Volkes und deren Nutzen zu mehren.Das ist nicht Gerecht und im Widerspruch zu den Leistungen die wir Arbeiter im Niedriglohn Sektor leisten MÜSSEN um unseren Arbeitsplatz zu behalten.Und wenn dann noch diese leisen unpopulären kürzungen totgeschwiegen ,und im Gegenzug von Politikern gefordert wird , die Niederiglohn- Arbeiter zu entlasten, fühle ich mich gedehmütigt hilflos und wütend. Danke für Ihre Mühe
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
05. 07. 2017
Konec peticije:
16. 11. 2017
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
-
Pet 2-18-08-6110-044142 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Kürzungen, komplette Streichungen und das
"Deckeln" von absetzbaren Beträgen beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder auf das
Niveau des Jahres 2015 zurückgenommen werden. Dies gelte im Besonderen für die
Fahrtkosten im Rahmen des Werbungskostenabzugs.
Zur Begründung wird ausgeführt, er müsse im Jahr ca. 20.000 km mit einem Pkw
fahren, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Für das Jahr 2016 seien die
Aufwendungen, die er dafür geltend machen könne, von bisher 6.000 auf nunmehr
4.500... naprej