Регион: Германия

Einkommensteuer - Berechnung der außergewöhnlichen Belastung bei Kapitalerträgen

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutschen Bundestag
94 Поддържащ 94 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Петицията не беще уважена

  1. Започна 2014
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bei der Berechnung der Außergewöhnlichen Belastung im Einkommensteuerrecht die Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) mit einbezogen werden. § 33 Abs. 3 EStG ist insoweit anzupassen, dass nicht nur der GEsamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage heran gezogen wird.

Причина

Durch die Anknüpfung der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung nur an den Gesamtbetrag der EInkünfte bleiben Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, unberücksichtigt. Steuerpflichtige die nur wenige gewerbliche, oder nichtselbständige Einkünfte haben, dafür aber hohe Kapitalerträge, erhalten dadurch eine geringere zumutbare Eigenbelastung, als zum Beispiel Arbeitnehmer. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, welches durch die Besteuerung der Leistungsfähigkeit der STeuerpflichtigen nicht mehr gedeckt ist.

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Новини

  • Pet 2-18-08-6110-003380

    Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Berechnung der
    außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz die
    Kapitalerträge miteinbezogen werden.
    In der Eingabe wird hervorgehoben, dass in § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
    (EStG) gegenwärtig nur der Gesamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage
    herangezogen wird, nicht jedoch auch die Kapitalerträge. Die Forderung wird damit
    begründet, dass bei der Berechnung der zumutbaren ... по-нататък

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