Einkommensteuer - Berechnung der außergewöhnlichen Belastung bei Kapitalerträgen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
94 Ondersteunend 94 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

94 Ondersteunend 94 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bei der Berechnung der Außergewöhnlichen Belastung im Einkommensteuerrecht die Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) mit einbezogen werden. § 33 Abs. 3 EStG ist insoweit anzupassen, dass nicht nur der GEsamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage heran gezogen wird.

Reden

Durch die Anknüpfung der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung nur an den Gesamtbetrag der EInkünfte bleiben Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, unberücksichtigt. Steuerpflichtige die nur wenige gewerbliche, oder nichtselbständige Einkünfte haben, dafür aber hohe Kapitalerträge, erhalten dadurch eine geringere zumutbare Eigenbelastung, als zum Beispiel Arbeitnehmer. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, welches durch die Besteuerung der Leistungsfähigkeit der STeuerpflichtigen nicht mehr gedeckt ist.

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Nieuws

  • Pet 2-18-08-6110-003380

    Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Berechnung der
    außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz die
    Kapitalerträge miteinbezogen werden.
    In der Eingabe wird hervorgehoben, dass in § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
    (EStG) gegenwärtig nur der Gesamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage
    herangezogen wird, nicht jedoch auch die Kapitalerträge. Die Forderung wird damit
    begründet, dass bei der Berechnung der zumutbaren ... verder

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