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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bei der Berechnung der Außergewöhnlichen Belastung im Einkommensteuerrecht die Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) mit einbezogen werden. § 33 Abs. 3 EStG ist insoweit anzupassen, dass nicht nur der GEsamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage heran gezogen wird.
Αιτιολόγηση
Durch die Anknüpfung der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung nur an den Gesamtbetrag der EInkünfte bleiben Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, unberücksichtigt. Steuerpflichtige die nur wenige gewerbliche, oder nichtselbständige Einkünfte haben, dafür aber hohe Kapitalerträge, erhalten dadurch eine geringere zumutbare Eigenbelastung, als zum Beispiel Arbeitnehmer. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, welches durch die Besteuerung der Leistungsfähigkeit der STeuerpflichtigen nicht mehr gedeckt ist.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
05/02/2014
Η αναφορά τελειώνει:
19/03/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 2-18-08-6110-003380
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Berechnung der
außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz die
Kapitalerträge miteinbezogen werden.
In der Eingabe wird hervorgehoben, dass in § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
(EStG) gegenwärtig nur der Gesamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage
herangezogen wird, nicht jedoch auch die Kapitalerträge. Die Forderung wird damit
begründet, dass bei der Berechnung der zumutbaren ... παρακάτω
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