Περιοχή: Γερμανία

Einkommensteuer - Ebenfalls Berücksichtigung sozialer Komponenten bei der Besteuerung von Abfindungen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

36 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Besteuerung von Abfindungszahlungen nicht nur die Fünftelungsmethode laut Steuerrecht angewendet werden kann, sondern auch die sozialen Faktoren, wie "Lebensalter" und "Beschäftigungsdauer im Betrieb", mindernd auf die steuerliche Last der Abfindung wirken.

Αιτιολόγηση

Arbeitnehmer, die länger in einem Unternehmen beschäftigt oder älter sind, haben meist wenig Chancen, in ein neues unbefristetes Beschäftigungsverhältnis einzutreten.Daher wird im § 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und bei der Tariflichen Abfindungsberechnung auch diese nicht unerhebliche Problematik mit berücksichtigt, z. B. im Rahmen von Abfindungs-Berechnungsformeln. Auf diese soziale Komponente wird jedoch in keinster Weise bei der Besteuerung im Steuerrecht Rücksicht genommen.z. B. Auszug aus § 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ## Höhe der Abfindung ## Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 25/04/2016
Η αναφορά τελειώνει: 20/06/2016
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 2-18-08-6110-032314

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Besteuerung von Abfindungen nicht
    nur die Fünftelregelung, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt werden.
    Im Zusammenhang mit den sozialen Komponenten sollen auch Faktoren wie das
    Lebensalter und die Beschäftigungsdauer im jeweiligen Betrieb eine Rolle spielen
    und sich bei der Besteuerung der Abfindungsteuer mindernd auswirken. Zur
    Begründung wird ausgeführt, dass solche Arbeitnehmer,... παρακάτω

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