36 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Besteuerung von Abfindungszahlungen nicht nur die Fünftelungsmethode laut Steuerrecht angewendet werden kann, sondern auch die sozialen Faktoren, wie "Lebensalter" und "Beschäftigungsdauer im Betrieb", mindernd auf die steuerliche Last der Abfindung wirken.
Obrazloženje
Arbeitnehmer, die länger in einem Unternehmen beschäftigt oder älter sind, haben meist wenig Chancen, in ein neues unbefristetes Beschäftigungsverhältnis einzutreten.Daher wird im § 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und bei der Tariflichen Abfindungsberechnung auch diese nicht unerhebliche Problematik mit berücksichtigt, z. B. im Rahmen von Abfindungs-Berechnungsformeln. Auf diese soziale Komponente wird jedoch in keinster Weise bei der Besteuerung im Steuerrecht Rücksicht genommen.z. B. Auszug aus § 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ## Höhe der Abfindung ## Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
25. 04. 2016.
Peticija završava:
20. 06. 2016.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
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Pet 2-18-08-6110-032314
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Besteuerung von Abfindungen nicht
nur die Fünftelregelung, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt werden.
Im Zusammenhang mit den sozialen Komponenten sollen auch Faktoren wie das
Lebensalter und die Beschäftigungsdauer im jeweiligen Betrieb eine Rolle spielen
und sich bei der Besteuerung der Abfindungsteuer mindernd auswirken. Zur
Begründung wird ausgeführt, dass solche Arbeitnehmer,... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.