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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die deutschen Banken ausländische Quellensteuer in Zukunft nur in der Höhe abführen, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern fällig ist. Falls dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, beantrage ich dass der Bundestag beschließt, dass bei Einreichung einer Einkommensteuererklärung das Finanzamt die einbehaltene Quellensteuer erstattet und sich die zuviel einbehaltene selbst zurückholt.
Razones.
Kleinaktionäre, die für einzelne ausländische Aktienpositionen Dividenden unter 100 € jährlich erhalten, können sich die Differenz zwischen einbehaltener und anrechenbarer Quellensteuer nicht zurückholen, da die Kosten hierfür höher sind als der zu erstattende Betrag. Selbst bei deutlich höheren Summen machen die Kosten einen hohen Anteil der zu erstattenden Summe aus. Im konkreten Fall einer Dividende von 168,25 € für 100 Aktien wurden mir insgesamt (einschließlich Solidaritätszuschlag) 79,22 € abgezogen, was einem Steuersatz von 47,07 % entspricht. Dieser liegt weit über meinem Spitzensteuersatz. Ich kann mir nicht erklären, warum die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit anderen Ländern in der Praxis nicht eingehalten werden.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
30/05/2013
La petición termina:
11/07/2013
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-17-08-6110-052344Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass deutsche Banken in Zukunft nur noch die
ausländische Quellensteuer abführen, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
mit den einzelnen Ländern fällig ist. Falls dies nicht möglich sein sollte, könnte die
Quellensteuer bei Abgabe der Einkommensteuererklärung von den Finanzämtern
erstattet werden, die hierfür in Vorlage treten.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, Kleinaktionäre, die für
einzelne ausländische Aktienpositionen Dividenden unter 100€jährlich erhielten,
könnten... Más.