19 signatures
The petition is partly accepted.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 36 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes "Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer" um einen 3. Punkt zu ergänzen. Danach würden auf die Einkommensteuer angerechnet, die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die staatliche, für Bezieher von ALG II geleistete monatliche Krankenversicherungspauschale, übersteigen.
Reason
Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von ALG II gezahlte Pauschale (monatlich ca. 100.- Euro) übersteigen, sollen auf die jährliche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Nutzung von Krankenversicherungsbeiträgen zur Finanzierung von politisch gewollten Vergünstigungen (hier: niedrige, nicht kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von ALG II) macht die Beiträge zumindest teilweise zu einer versteckten Steuer, die auf die Einkommensteuer der steuerpflichtigen Bürger anrechenbar sein sollte.
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Petition started:
12/30/2017
Petition ends:
03/27/2018
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 30 Nov 2019Pet 2-19-08-6110-002228 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin möchte eine Ergänzung des § 36 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
erreichen. Als Text soll eingefügt werden: 3. die für den Veranlagungszeitraum
entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die
staatliche, für Bezieher von Arbeitslosengeld II geleistete monatliche
Krankenversicherungspauschale übersteigen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Beiträge zu gesetzlichen
Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von Arbeitslosengeld II
(ALG II) gezahlte Pauschale... further
Debate
No CONTRA argument yet.