19 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 36 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes "Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer" um einen 3. Punkt zu ergänzen. Danach würden auf die Einkommensteuer angerechnet, die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die staatliche, für Bezieher von ALG II geleistete monatliche Krankenversicherungspauschale, übersteigen.
Begründung
Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von ALG II gezahlte Pauschale (monatlich ca. 100.- Euro) übersteigen, sollen auf die jährliche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Nutzung von Krankenversicherungsbeiträgen zur Finanzierung von politisch gewollten Vergünstigungen (hier: niedrige, nicht kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von ALG II) macht die Beiträge zumindest teilweise zu einer versteckten Steuer, die auf die Einkommensteuer der steuerpflichtigen Bürger anrechenbar sein sollte.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.12.2017
Petition endet:
27.03.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-19-08-6110-002228 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin möchte eine Ergänzung des § 36 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
erreichen. Als Text soll eingefügt werden: 3. die für den Veranlagungszeitraum
entrichteten Monatsbeiträge für gesetzliche Krankenversicherungen, soweit diese die
staatliche, für Bezieher von Arbeitslosengeld II geleistete monatliche
Krankenversicherungspauschale übersteigen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Beiträge zu gesetzlichen
Krankenversicherungen, welche die vom Bund für Bezieher von Arbeitslosengeld II
(ALG II) gezahlte Pauschale... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.