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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der steuerlich anzurechnende Anteil des PKV-Beitrages gemäß der KVBEVO (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung) erhöht wird.
Razones.
Der Prozentsatz wurde 2010 beschlossen. Inzwischen buhlen die GKV-Kassen mit Sonderleistungen, Zuschüssen, auch Heilpraktiker-Leistungen und Beitragsrückerstattungen derart umfangreich, dass selbst PKV-Volltarife nicht gegenhalten können. Im sogenannten Basistarif der PKV gibt es derartige Leistungen überhaupt nicht. Gemessen wird aber nur an den Leistungen des SGB V.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
05/01/2016
La petición termina:
16/03/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-18-08-6110-028242
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Berechnungsgrundlagen der
Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung von 2010 den akuellen
Gegebenheiten angepasst werden.
Das Petitum zielt darauf ab, die hinsichtlich der Höhe der als Sonderausgaben
vollständig abziehbaren Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gemäß
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu ändern. Hierbei wird auf die
Aufteilungsregelung... Más.