Einkommensteuer - Erhöhung des steuerlich anzurechnenden Anteils des PKV-Beitrages gemäß KVBEVO

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Unterstützende 65 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

65 Unterstützende 65 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der steuerlich anzurechnende Anteil des PKV-Beitrages gemäß der KVBEVO (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung) erhöht wird.

Begründung

Der Prozentsatz wurde 2010 beschlossen. Inzwischen buhlen die GKV-Kassen mit Sonderleistungen, Zuschüssen, auch Heilpraktiker-Leistungen und Beitragsrückerstattungen derart umfangreich, dass selbst PKV-Volltarife nicht gegenhalten können. Im sogenannten Basistarif der PKV gibt es derartige Leistungen überhaupt nicht. Gemessen wird aber nur an den Leistungen des SGB V.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-028242

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Berechnungsgrundlagen der
    Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung von 2010 den akuellen
    Gegebenheiten angepasst werden.
    Das Petitum zielt darauf ab, die hinsichtlich der Höhe der als Sonderausgaben
    vollständig abziehbaren Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gemäß
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu ändern. Hierbei wird auf die
    Aufteilungsregelung... weiter

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