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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zur Festsetzung der Einkommensteuer bei einem gleichzeitigen Anspruch auf Pensions- und Rentenbezügendie Höhe der Steuern für die Rente gesondert festgesetzt werden.
Pamatojums
Die Zusammenlegung von Pensions- und Rentenbeträgen führt bei der Ermittlung der Einkommensteuer in die sog. kalte Progressionund dadurch zu erheblichen Steuernachzahlungen.Diese Art der Berechnung ist insofern extrem ungerecht,da - wie in meinem Fall - die Höhe der Nachzahlung noch weit über die jährliche Pensions- und Rentenerhöhung hinausgeht.Insofern findet trotz der Brutto-Erhöhung der Bezüge eine Kappung der Nettoeinahmen statt.
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Sākās petīcija:
08.08.2017
Petīcija beidzas:
14.11.2017
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-08-6110-044843 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die Einkommensteuer für Renten gesondert
ermittelt wird, wenn gleichzeitig Pensionen bezogen werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die derzeitige, gleichzeitige Berücksichtigung der
Renten und Pensionen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens führe
in die sogenannte kalte Progression und damit zu erheblichen Steuernachzahlungen,
die - abhängig von der persönlichen Einkommensteuerfestsetzung - über die
jährlichen Pensions- und Rentenerhöhungen hinaus gingen.
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Debates
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